Inhalt des Dokuments
Naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Anforderungen im Gefolge der Ausdehnung des Raumordnungsregimes auf die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone
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Förderung: | Bundesamt
für Naturschutz (BfN), FKZ 804 85
017 |
Projektleitung: | Prof.
Dr. Johann Köppel [1] (FG Umweltprüfung und Umweltplanung) |
Bearbeitung: | Dr.
Wolfgang Wende Dr. Alfred Herberg |
Externe
Partner: | Prof. Dr. Rainer Wolf RA Rüdiger Nebelsieck (v. Döhren und Mohr) Dr. Karsten Runge (OECOS-Umweltplanung) |
Laufzeit: | 1. Oktober
2004 – 31. Dezember
2005 |
Inhalt
Mit der
Novellierung des Raumordnungsgesetzes durch den Gesetzentwurf zum EAG
BAU wird die Forderung einer Steuerung der Raumnutzung in der
Ausschließlichen Wirtschaftszone aufgegriffen und die Rechtsgrundlage
für eine Raumordnung des Bundes in der deutschen Ausschließlichen
Wirtschaftszone geschaffen. Eine solche Raumordnungsstrategie in der
Ausschließlichen Wirtschaftszone muss den Schutz der Meeresumwelt
integrieren. Damit sind zukünftig auch Naturschutzbelange in die
Raumordnung auf dem Meer einzubringen. Im Rahmen des
Forschungsvorhabens sollen die naturschutzfachlichen und
verfahrensbezogenen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Ziele
des Naturschutzes in der Ausschließlichen Wirtschaftszone erfolgreich
in das Verfahren der Raumplanung zu integrieren.
Zunächst werden
Ansätze entwickelt, wie die aus dem Bundesnaturschutzgesetz
abzuleitenden Ziele für die Ausschließliche Wirtschaftszone
raumbezogen konkretisiert werden können. Weiterhin werden
Möglichkeiten aufgezeigt, welche politischen, rechtlichen und
fachlichen Rahmenbedingungen aus der Sicht des Naturschutzes
geschaffen werden müssen. Auf der Grundlage einer Analyse werden
Kriterien abgeleitet, mit deren Hilfe eine flächendeckende Bestimmung
von für den Naturschutz unterschiedlich bedeutsamen Bereichen
möglich ist. Darüber hinaus werden verschiedene
Integrationsinstrumente aufgezeigt, welches sowohl mögliche
Schutzgebiete und Vorranggebiete für den Naturschutz als auch die
Integration von Naturschutzbelangen in die Definition anderer
Vorrangnutzungen betrifft.
hgebiet_umweltpruefung_und_umweltplanung/mitarbeiter_in
nen/koeppel_johann/parameter/de/