Inhalt des Dokuments
Strategische Umweltprüfung und (neuartige) Pläne und Programme auf Bundesebene - Methoden, Verfahren, Rechtsgrundlagen
Förderung: | Umweltbundesamt (UFO-Plan 371 316 100) |
Projektleitung: | Prof. Dr. Johann Köppel |
Projektbearbeitung: | M.Sc. Anke Rehhausen Dr. Gesa Geißler Markus Günther Studentische Mitarbeiterin: Marianne Hachtmann |
Projektpartner: | Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung Forschungsbereich Wandel und Management von Landschaften Prof. Dr. Wolfgang Wende Dr. iur. Juliane Albrecht Dr. Ralf-Uwe Syrbe LL.M. Ina Magel Leibniz Universität Hannover Institut für Umweltplanung Dr. Frank Scholles Dipl.-Ing. Magrit Putschky Hage + Hoppenstedt Partner Prof. Adrian Hoppenstedt Dipl.-Ing. Boris Stemmer |
Laufzeit: | Januar 2014 - Dezember 2016 |
Hintergrund und Zielsetzung des Forschungsprojektes
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) wurde 2004/2005 aufgrund der europäischen SUP‐Richtlinie (2001/42/EG) in deutsches Recht (UVPG, ROG und BauGB) eingeführt. Durch die Integration der SUP in behördliche Planungs‐ und Entscheidungsprozesse können Informationen über mögliche Umweltauswirkungen und Ressourcenverwendung frühzeitig und unter Beteiligung der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. In den letzten Jahren zeichnete sich der Trend ab, dass immer mehr bundesbehördliche Pläne und Programme einer SUP bedürfen. Da bisher relativ wenig praktische Erfahrungen mit der SUP auf Bundesebene bestehen, verfolgt das Forschungsprojekt das Ziel, anspruchsvolle SUP‐Standards und SUP‐Methoden zu erarbeiten, die nicht nur zur Qualitätssicherung der SUP auf Bundesebene beitragen, sondern gleichzeitig ihre passfähige und rechtzeitige Integration in die jeweiligen Trägerverfahren mit ihren spezifischen Anforderungen stärken sollen. Damit soll das Forschungsvorhaben dazu beitragen, Bundesbehörden auf die Herausforderungen einer SUP auf Bundesebene vorzubereiten. Die bisherigen Erfahrungen mit der SUP auf Bundesebene und innovative, internationale Ansätze sollen analysiert und beurteilt werden. Auf dieser Grundlage sollen Empfehlungen zur Optimierung erarbeitet werden, sofern ein Verbesserungsbedarf festgestellt wird.
Das Forschungsprojekt gliedert sich in folgende Schwerpunkte.
Arbeitspaket 1: Bestandsaufnahme Bundespläne und -programme
Die SUP‐pflichtigen bundesbehördlichen Pläne und Programme sollen steckbriefartig im Hinblick auf Behördenzuständigkeit, Planungsgegenstand, Maßstab und Planungsraum, Methoden, Planungs‐ und Beteiligungsverfahren sowie die Anwendung rechtlicher Grundlagen beschrieben und verglichen werden. Hierbei sollen Besonderheiten aufgezeigt werden.
Arbeitspaket 2: SUP der Bundespläne und -programme
Die Strategischen Umweltprüfungen der in Arbeitspaket 1 untersuchten Bundespläne und Bundesprogramme werden in diesem Arbeitspaket eingehend betrachtet. Besondere Schwerpunkte liegen hierbei auf der Integration der SUP in die jeweiligen Planungs‐ und Entscheidungsprozesse sowie plan‐ bzw. programmspezifischen Besonderheiten der Strategischen Umweltprüfung. Im Rahmen einer Fallstudienanalyse werden drei durchgeführte Strategische Umweltprüfungen auf Bundesebene (z.B. aus den Bereichen Höchstspannungsnetzausbau, Bundesverkehrswegeplanung) im Hinblick auf Verfahren, Methodik, Bewertung und rechtliche Rahmenbedingungen untersucht.
Arbeitspaket 3: Internationale Trends der UVP/SUP-Forschung und -Praxis
In diesem Arbeitspaket werden aktuelle Trends und Diskurse der internationalen UVP/SUP-Forschung und Praxis identifiziert und analysiert, um ggf. notwendige Entwicklungsimpulse für Deutschland aufzuzeigen. Unterschiedliche Grundverständnisse und Reichweiten der UVP und SUP werden erörtert, verschiedene Herangehensweisen an etablierte Verfahrenselemente der UVP/SUP analysiert und innovative Verfahrenselemente identifiziert. Dabei soll ein Fokus auf Bewertungsmethoden auf hoch aggregierter SUP-Ebene gelegt werden. Des Weiteren werden unterschiedliche Ansätze der Qualitätssicherung aufgezeigt. Abschließend sollen Empfehlungen für die Forschung und Praxis in Deutschland formuliert werden.
Arbeitspaket 4: Konzeptionelle Überlegungen
Auf Grundlage der Arbeitspakete 1 bis 3 sollen potenzielle Defizite und Verbesserungsoptionen der SUP auf Bundesebene insbesondere in Bezug auf Verfahrensschritte, Methodik, Bewertung und SUP-Rechtsgrundlagen identifiziert werden. Dabei sollen Möglichkeiten und Grenzen für eine Harmonisierung der Verfahren, Methoden und Inhalte der SUP für Bundespläne und ‐programme bestimmt werden.
Arbeitspaket 5: Ad-hoc-Beratungen
Das Umweltbundesamt soll ad‐hoc vom Auftragnehmer zu aktuellen SUP‐Verfahren beraten werden. Dabei wird die Einhaltung methodischer und rechtlicher Standards in Form von Stellungnahmen fachlich beurteilt werden.