Inhalt des Dokuments
Umwelthaftung und Biodiversität
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Förderung: | Bundesamt für Naturschutz (BfN), FKZ 804 85 017 |
Projektleitung: | Prof. Dr. Volkmar Hartje (FG Landschaftsökonomie) |
Bearbeitung: | FG Landschaftsökonomie Dr. Axel Klaphake FG Umweltprüfung und Umweltplanung (ehemals FG Landschaftspflegerische Begleitplanung/ Umweltverträglichkeitsprüfung) Dr. Wolfgang Peters Dipl.-Ing. Elke Bruns |
Externe Partner: | Prof. Dr. Rainer Wolf, TU Freiberg, Professur für Öffentliches Recht Dipl.-Ing. Heiner Lambrecht, Hannover Jürgen Trautner, Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, Filderstadt |
Laufzeit: | Oktober 2005 – Dezember 2006 |
Inhalt
Die neue Umwelthaftungsrichtlinie der Europäischen Union (2004/35/EG) normiert eine Haftungspflicht bei bestimmten Schäden an der biologischen Vielfalt. Die Richtlinie muss bis Ende April 2007 in deutsches Recht umgesetzt werden; ein entsprechender, jedoch noch konkretisierungsbedürftiger Gesetzesentwurf befindet sich in der Ressortabstimmung. Ziel dieses Projektes ist die rechtliche, naturschutzfachliche und ökonomische Operationalisierung des Biodiversitätsschadens, seiner Anwendungsvoraussetzungen und die daraus abzuleitenden Rechtsfolgen der Gefahrenabwehr und der Sanierung mit Bezug auf die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ). Insbesondere im Hinblick auf den praktischen Vollzug und die von der Versicherungswirtschaft zu kalkulierende Deckungsvorsorge werden Möglichkeiten der Standardisierung methodischer Fragen der Schadensermittlung und der Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen im Vordergrund stehen. Das Projekt ist interdisziplinär angelegt und führt ökonomische, juristische und naturschutzfachliche Expertise zusammen.