Inhalt des Dokuments
EU-weiter Erfahrungsaustausch zur FFH-Verträglichkeitsprüfung
Workshoptitel: | EU-weiter
Erfahrungsaustausch zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Sinne des
Art. 6 (3) und (4) FFH-Richtlinie |
Förderung: | Bundesamt
für Naturschutz (BfN Leipzig) |
Projektleitung: | Prof.
Dr. Wolfgang Wende [1] |
Laufzeit: | 01.12.2006
- 31.05.2007 |
Veranstaltungstermin: | 29.03.2007
und 30.03.2007 - TU-Berlin |
Bearbeitung: | Dipl.-Ing.
Ines Kruppa cand.-Ing. Steffi Wieland cand.-Ing. Susanne Brück |
Gemäß
Artikel 6 Abs. 3 und 4 FFH-Richtlinie sind Pläne oder Projekte, die
ein Natura 2000 Gebiet einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen
Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, einer
Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten
Erhaltungszielen zu unterziehen. Der Verfahrensablauf umfasst dabei
bis zu drei Hauptphasen:
die FFH-Vorprüfung (Screening), die
FFH-Verträglichkeitsprüfung und die Ausnahmeprüfung.
Ziel des Workshops ist die Fortsetzung eines EU-weiten
Erfahrungsaustauschs zur fachlichen und rechtlichen Umsetzung der
Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6
FFH-Richtlinie. Um eine thematische Konzentration zu ermöglichen,
soll dies am Beispiel von Straßenplanungen erfolgen.
Als inhaltlicher Schwerpunkt der Veranstaltung ist die
FFH-Vorprüfung (Screening), als erster Schritt des
Prüfverfahrens, vorgesehen. Bei der FFH-Vorprüfung gilt es die
Frage zu klären, ob im konkreten Fall eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Wenn bei der
FFH-Vorprüfung erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit
ausgeschlossen werden können, ist eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Zudem
sollen im Rahmen des Workshops methodische Fragestellungen des
Scopings für eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung angesprochen und diskutiert
werden.
Voraussichtlicher Veranstaltungstermin: 29./30.
März 2007 an der TU Berlin
hgebiet_umweltpruefung_und_umweltplanung/mitarbeiter_in
nen/koeppel_johann/parameter/de/font3/minhilfe/