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Meeresnaturschutz und Raumordnung in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone
Titel: | Workshop zum Meeresnaturschutz und Raumordnung in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone |
Förderung: | Bundesamt für Naturschutz, Außenstelle Leipzig |
Projektleitung: | Prof. Dr. Johann Köppel |
Laufzeit: | Oktober 2004 - Dezember 2005 Gesamtprojekt |
Workshop/Tagung: | 20. Januar 2005 |
Bearbeitung: | Dr. Wolfgang Wende Dr. Alfred Herberg |
externe Bearbeitung: | Prof. Dr. Rainer Wolf RA Rüdiger Nebelsieck (v. Döhren und Mohr) Dr. Karsten Runge (OECOS-Umweltplanung) |
Kontakt: | Prof. Dr. Johann Köppel |
Inhalt des Gesamtprojektes
Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes durch den Gesetzentwurf zum EAG BAU wird die Forderung einer Steuerung der Raumnutzung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone aufgegriffen und die Rechtsgrundlage für eine Raumordnung des Bundes in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone geschaffen. Eine solche Raumordnungsstrategie in der Ausschließlichen Wirtschaftszone muss den Schutz der Meeresumwelt integrieren. Damit sind auch Naturschutzbelange in die Raumordnung auf dem Meer einzubringen. Im Rahmen des gesamten Forschungsvorhabens wurden die naturschutzfachlichen und verfahrensbezogenen Voraussetzungen geschaffen, um die Ziele des Naturschutzes in der Ausschließlichen Wirtschaftszone erfolgreich in das Verfahren der Raumplanung integrieren zu können. Die Arbeiten am Forschungsprojekt dienten dem Auftraggeber als Grundlage zur Entwicklung eines naturschutzfachlichen Planungsbeitrages (vgl. auch die Homepage beendete Forschungsprojekte)
Themen des Workshops/der Tagung
Der Workshop/die Tagung diente zunächst dazu, die in dem o.a. Forschungsprojekt entwickelten Ergebnisse einer breiteren Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen und gezielt zur Diskussion zu stellen. Die Ergebnisvorstellungen wurden von Expertenreferaten flankiert, die weitere spezifische Fragestellungen zur Meeresraumordnung aufgriffen. Es wurden allgemeine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung des Meeresraumes vorgestellt und entsprechende ökologische Grundlageninformationen vermittelt. Darüber hinaus wurde auch die rechtliche Basis für eine Meeresraumordnung bzw. für Anforderungen des Meeresnaturschutzes dargelegt. In einem weiteren Fokus stand die Frage wie Belange des Meeresnaturschutzes fachlich operationalisiert werden können und wie mit der Problematik kumulativer Wirkungen umgegangen werden kann.