Inhalt des Dokuments
EU-weiter Erfahrungsaustausch zur FFH-Verträglichkeitsprüfung
Gemäß Artikel 6 Abs. 3 und 4 FFH-Richtlinie sind Pläne oder Projekte, die ein Natura 2000 Gebiet einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, einer Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu unterziehen. Der Verfahrensablauf umfasst dabei bis zu drei Hauptphasen:
die FFH-Vorprüfung (Screening), die FFH-Verträglichkeitsprüfung und die Ausnahmeprüfung.
Ziel des Workshops ist die Fortsetzung eines EU-weiten Erfahrungsaustauschs zur fachlichen und rechtlichen Umsetzung der Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6
FFH-Richtlinie. Um eine thematische Konzentration zu ermöglichen, soll dies am Beispiel von Straßenplanungen erfolgen.
Als inhaltlicher Schwerpunkt der Veranstaltung ist die FFH-Vorprüfung (Screening), als erster Schritt des Prüfverfahrens, vorgesehen. Bei der FFH-Vorprüfung gilt es die Frage zu klären, ob im konkreten Fall eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Wenn bei der FFH-Vorprüfung erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, ist eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Zudem sollen im Rahmen des Workshops methodische Fragestellungen des Scopings für eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung angesprochen und diskutiert werden.
Voraussichtlicher Veranstaltungstermin: 29./30. März 2007 an der TU Berlin