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Kohärenzsicherungsmaßnahmen International
Titel: | Durchführung
eines EU-weiten Erfahrungsaustausches zu Kohärenzsicherungsmaßnahmen
nach Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie |
Förderung: | Bundesamt
für Naturschutz, Außenstelle Leipzig |
Projektleitung: | Prof.
Dr. Johann Köppel
[1] |
Laufzeit: | Oktober
2004 - 30. August 2004 |
Bearbeitung: | Dr.
Wolfgang Peters Dipl.-Ing. Christian Gering |
Kontakt: | Prof.
Dr. Johann Köppel
[2] |
Artikel 6 (4) der
FFH-Richtlinie und dessen Umsetzung in §34 (5) des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) fordert im Falle unvermeidbarer
Beeinträchtigungen von Gebieten des europäischen ökologischen
Netzes NATURA 2000 im Rahmen des Ausnahmeverfahrens Maßnahmen zur
Sicherung der Kohärenz von NATURA 2000 durchzuführen. Somit ist ein
Ausgleich für die Auswirkungen der Entscheidung vorzusehen. Die
EU-Kommission lässt derzeit einen Leitfaden zur Planung und
Durchführung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen erarbeiten, um die
fachliche Umsetzung der rechtlichen Anforderung zu unterstützen.
Das beschriebene Anforderungsprofil an die
Kohärenzmaßnahmen zeigt Parallelen zur Eingriffsregelung auf.
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen mit der Eingriffsregelung
verfügt, Deutschland wie kein anderes Land der EU über Kenntnisse
im Zusammenhang mit der naturschutzfachlichen Kompensation von
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Diese spezifischen
Erfahrungen sollte Deutschland zukünftig verstärkt in die EU
einbringen.
Ein erster Schritt in diese Richtung ist die
Veranstaltung eines Expertenworkshops. Ziel des Workshops ist es,
einen internationalen Austausch über Erfahrungen bei der fachlichen
und rechtlichen Umsetzung der Anforderungen im Zusammenhang mit der
Planung und Meldung von Kohärenzmaßnahmen zu ermöglichen und die
deutschen Erfahrungen aus der Eingriffsregelung in die Diskussion auf
europäischer Ebene einzubringen.
Der Workshop soll als
gemeinsame Veranstaltung des Bundesumweltministeriums, des Bundesamtes
für Naturschutz, der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz sowie
der TU Berlin durchgeführt werden. Gleichzeitig ist eine enge
Abstimmung mit den zuständigen Stellen der EU-Kommission vorgesehen.
Teilnehmer der Veranstaltung sind sowohl Experten aus den
Mitgliedstaaten der EU (inkl. Beitrittsländer) sowie der
EU-Kommission als auch Fachleute aus den Ministerien und
Fachverwaltungen des Bundes und der
Länder.
Abschlussbericht
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